Verfahrensbeistandschaften
Wir vertreten Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren bei:
- Interessengegensätzen zwischen Kindern/Jugendlichen und deren gesetzlicher Vertretung bei Gefährdung des Kindeswohls gem. §§ 1666, 1666a BGB
- strittigen Fragen der Umgangsregelung gem. § 1684 BGB
- Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson gem. § 1632, Abs. 4 BGB oder von dem Ehegatten oder Umgangsberechtigten gem. § 1682 BGB
- freiheitsentziehenden Maßnahmen gem. § 1631 b BGB
Wir ermitteln den Willen des Kindes und vertreten diesen im Sinne des Kindeswohls.
Hierzu ist eine Bestellung seitens des Familiengerichtes erforderlich.
Wollen Sie mehr über dieses Arbeitsfeld erfahren? Wir antworten Ihnen gern!
